Beata Gasser - Easy Reisen
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AGB

1. Gegenstand der AVRB:
1.1 Die vorliegenden AVRB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Easy Reisen, nachfolgend Reisebüro genannt.
1.2 Dabei ist zu unterscheiden, ob Easy Reisen Veranstalter der gebuchten Reise ist oder sonstige Leistungen in eigenem Namen anbietet. Diesfalls sind die vorliegenden AVRB massgebend. Dies gilt auch, wenn das Reisebüro eine Reise im Sinne von Ziffer 1.3 vermittelt, aber zusätzliche Leistungen in eigenem Namen anbietet.
1.3 Vermittelt das Reisebüro nur Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine), gelten die AVRB dieser Anbieter mit den Ergänzungen in der nachfolgenden Ziffer 3.7.

2. Abschluss des Vertrages:
2.1 Der Vertrag mit Easy Reisen kommt zustande, sobald die Buchung des Kunden vom Reisebüro entgegengenommen worden ist. Von diesem Zeitpunkt an gelten die vorliegenden AVRB.
2.2 Mit der Buchungsanfrage übers Internet setzt der Kunde eine unverbindliche Reiseanmeldung ab. Der Reisevertrag wird mit dem Erhalt der Bestätigung/Rechnung (per Mail oder per Post) wirksam. Alle zuvor kommunizierten Änderungen (wie z.B. eine Erhöhung des Reisepreises, oder von Plätzen die nicht mehr verfügbar sind) kann Easy Reisen ohne weitere Angabe von Gründen an den Kunden weitergeben.
2.3 Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie vom Reisebüro asudrücklich akzeptiert und bestätigt worden sind.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Gebühren:
3.1 Die Preise sind aus den Prospekten bzw. Preislisten ersichtlich. Sie verstehen sich, sofern nicht etwas anderes erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken und bei Übernachtungen pro Person mit Doppelzimmer.
3.2 Für Preisänderungen ist Ziffer 6 massgebend.
3.3 Bei Abschluss des Vertrages bestimmt das Reisbüro die Höhe und die Fälligkeit der Anzahlung. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Abreise, wird der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig.
3.4 Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Abreise beim Reisebüro eintreffen.
3.5 Erfolgen die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht, kann das Reisebüro vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss Ziffern 3.6 und 3.7 sowie die Annullationskosten gemäss Ziffer 4 geltend gemacht.
3.6 Bei Buchung von Arrangements ohne Flug („Nur-Landarrangements“) oder ausschliesslicher Buchung des Hotels („Nur-Hotel-Buchungen“) kann das Reisebüro eine Buchungsgebühr in Rechnung stellen. Zudem ist das Reisebüro berechtigt, anfallende Kosten infolge einer Buchung weniger als 12 Tage vor Abreise auf den Kunden abzuwälzen.
3.7 Zusätzlich kann das Reisebüro Kosten für die Beratung und Reservation erheben, auch dann, wenn das Reisebüro nur als Vermittler auftritt. Bei der Annullation einer Vertragsleistung, bei der das Reisebüro nur als Vermittler auftritt, betragen diese Kosten im Mininum 200 CHF, maximal den Betrag, der dem Reisebüro als Kommission entgeht.

4. Änderungen, Annullation und Nichtantritt der Reise durch den Kunden:
4.1 Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen durch den Kunden sind dem Reisebüro per eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die bereits erhaltenen und nicht mehr benötigten Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben.
4.2 Bei Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen erhebt das Reisebüro pro Person maximal Fr. 200.- Bearbeitungsgebühr. Diese Bearbeitungsgebühr wird druch eine allfällige Annullationskostenversicherung in der Regel nicht gedeckt.
4.3 Bei Annullation der ganzen Reise oder von Teilen davon werden zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr folgende Kosten auf den annullierten Leistungen erhoben:
bis 32 Tage vor Reisebeginn: 25% des Preises
31–22 Tage vor Reisebeginn: 30% des Preises
21-15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Preises
14-7 Tage vor Reisebeginn: 70% des Preises
6-3 Tage vor Reisebeginn: 90% des Preises
2-0 Tage vor Reisebeginn: 100% des Preises
Bei Angeboten mit einem Lininflug: 100% des Preises ab Buchung
Lastminute-Angebote und Sonderaktionen: 100% des Preises ab Buchung
Es gilt die Kenntnisnahme des Eintreffens der Annullation durch das Reisebüro während den Geschäftszeiten. Tritt der Kunde die Reise ohne gültige Mitteilung nicht an, ist der gesamte Preis Geschuldet.
4.4 Die Teilnehmer eines Arrangements akzeptieren, dass ihre Reise durch die Annullation eines einzelnen Mitreisenden eventuell teurer werden kann.
4.5 Bei Nur-Flug-Arrangements werden zusätzlich die Spesen der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt.
4.6 Andere Bedingungen sind möglich. Das Reisebüro teilt diese in der Buchungsbestätigung mit.
4.7 Easy Reisen empfiehlt, stets eine Annullationskostenversicherung unter Einschluss von Assistance und Heilungskosten abzuschliessen, sofern diese nicht bereits in den gebuchten Leistungen inbegriffen ist.

5. Ersatzreisender:
5.1 Annulliert der Kunde die Reise, ist er berechtigt, einen Ersatzreisenden zu stellen, sofern dies von allen Leistungsträgern akzeptiert wird. Der Ersatzreisende muss bereit und in der Lage sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Insbesondere hat er allfällige Bedingungen bezüglich Gesundheit, Impfungen, behördliche Anordnungen etc. zu erfüllen.
5.2 Für den gesamten Preis zuzüglich die entstehenden Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 3 haften der Kunde und der Ersatzreisende solidarisch.

6. Änderung der Vertragsleistung durch das Reisebüro:
6.1 Das Reisebüro behält sich das Recht vor, ausgeschriebene Leistungen und Preise vor der Buchung zu ändern. Das Reisebüro orientiert den Kunden darüber vor Vertragsabschluss.
6.2 Bei Erhöhung der Beförderungskosten, Neueinführung oder Erhöhung von Gebühren oder staatlichen Abgaben, plausibel erklärbaren Druckfehlern oder Wechselkursschwankungen nach der Buchung kann das Reisebüro ausnahmsweise den Preis auch nach Vertragsschluss entsprechend erhöhen.
6.3 Das Reisebüro behält sich auch im Interesse des Kunden das Recht vor, vor Reisebeginn aus wichtigen Gründen vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern. Das Reisebüro bemüht sich, dem Kunden gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und ihn über die Auswirkungen auf den Preis zu informieren. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6.4 Der Kunde hat auf alle Fälle das Recht, gemäss Art. 8 ff. des Pauschalreisegesetzes vorzugehen.

7. Annullation der Reise durch das Reisebüro:
7.1 Gibt der Kunde dazu berechtigten Anlass, kann Easy Reisen vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss Ziffern 3.6 und 3.7 sowie die Annullationskosten gemäss Ziffer 4 sowie Ersatz für allfälligen Schaden geltend machen.
7.2 Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Reisebüro die Reise bis 30 Tage vor der Abreise absagen, sofern nichts anderes auf der Auftragsbestätigung vermerkt ist. Dasselbe kann infolge höherer Gewalt, Streiks oder behördlicher Massnahmen geschehen. Das Reisebüro ist auch berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. In all diesen Fällen bietet das Reisebüro dem Kunden eine Ersatzreise an. Ist diese billiger, wird dem Kunden die Preisdifferenz zurückerstattet. Verzichtet der Kunde auf das Ersatzangebot, so erhält er für den bereits bezahlten Preis einen Reisegutschein von easy-reisen in gleicher Höhe. Diesbezüglich Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

8. Abbruch der Reise durch den Kunden:
8.1 Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, kann ihm der Preis nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie dem Reisebüro nicht belastet werden.
8.2 Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

9. Beanstandungen während der Reise:
9.1 Beanstandungen sind der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich zu melden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Erfolgt innert nützlicher Frist keine genügende Abhilfe, muss der Kunde den Mangel schriftlich bestätigen lassen. Die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger sind dazu verpflichtet. Ist der Mangel nicht geringfügig, darf der Kunde selber für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Reisebüro gegen Beleg ersetzt, sofern sie sich im Rahmen der vereinbarten Vertragsleistungen bewegen und der Kunde den Mangel beanstandet hat und schriftlich bestätigen liess.
9.2 Will der Kunde Forderungen gegen das Reisebüro geltend machen, hat er dies innert 30 Tagen nach seiner Rückkehr schriftlich zu tun.

10. Haftung:
10.1 Das Reisebüro haftet im Rahmen der Art. 14 ff. des Pauschalreisegesetzes für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen.
10.2 Das Reisebüro haftet nicht für Verspätungen oder Fahr- und Flugplanänderungen und für Spesen, die dadurch entstehen.
10.3 Das Reisebüro haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch.
10.4 Der Kunde ist selber verantwortlich für den Transport von Tieren. Das Reisebüro haftet nicht dafür.
10.5 Für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung des Reisebüros auf maximal den zweifachen Preis der Vertragsleistungen beschränkt, sofern das Reisebüro den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
10.6 Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
10.7 In keinem Fall haftet das Reisebüro für höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Massnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichtet, sich selber über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können.

11. Einreisebestimmungen:
Reisedokumente und Visa Angaben in den Reiseunterlagen über Pass- und Einreisevorschriften gelten, soweit nicht etwas anderes vermerkt ist, nur für Bürger der Schweiz und Liechtensteins. Der Kunde ist selber für die Reisedokumente und die Visa verantwortlich. Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung muss der Kunde die Rückreisekosten selber übernehmen.

12. Ombudsmann:
Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Easy Reisen sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
13.1 Auf die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
13.2 Gerichtsstand für Klagen gegen Easy Reisen ist Näfels.

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Veranstalter:
EASY REISEN, Centro 6, CH-8754 Netstal
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