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Alua Parque San Antonio
Teneriffa
61 Bewertungen
0
Bewertungen
4.3/6
72% – Gut
Lage4.5
Essen & Trinken4.0
Zimmer4.1
Service4.6
Strand3.9
Pool4.6
Familienfreundlich4.4
Infrastruktur4.5
Wellness4.5
Alle Bewertungen anzeigen (12)
Beschreibung
Alua Parque San Antonio
LAGE
Frühstück
DOPPELZIMMER
DOPPELZIMMER
Einreisebestimmungen Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem bereits ausgestellten Kinderreisepass bis zum Ablauf dessen Gültigkeit einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Dezember 2024)
Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
- ca. 1.5 km zum Strand
- zum Flughafen (TFS) ca. 92 km, Flughafen (TFN) ca. 30 km
- nach Puerto de la Cruz ca. 1 km, Santa Cruz ca. 30 km, Adeje ca. 90 km
- öffentliche Busverbindung vorhanden
- 250 Zimmer, verteilt auf ein 5-stöckiges Haupthaus und 4 Nebengebäude
- Rezeption (24 Stunden), Lifte, WLAN in allen öffentlichen Bereichen (inklusive)
- Buffetrestaurant mit Terrasse
- Bar, Snackbar
- Konferenzraum
- Wäscheservice (gegen Gebühr)
- öffentlicher Sand-/Kies-/Felsstrand
- Swimmingpool (wetterabhängig)
- Sonnenschirme und Liegen sind am Pool inklusive, Badetücher gegen Kaution
- Kinderpool
Frühstück
- in Buffetform
- Frühstück und Abendessen in Buffetform
- Frühstück, Mittag- und Abendessen in Buffetform
- Live-Musik (4x wöchentlich)
- Boccia
- Gegen Gebühr: Tischtennis, Billard
- Fahrradvermietung
- Kreditkarten: VISA, MasterCard
- Letzte (Teil-)Renovierung: 2002
- Sprachen: Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch
- Check-in ab 15.00, Check-out bis 12.00 Uhr
- Landeskategorie: 4 Sterne
DOPPELZIMMER
- ca. 25 - 30 m², Balkon oder Terrasse
- Doppelbett oder 2 Einzelbetten, Zustellbett
- Badewanne oder Dusche, WC, Föhn
- SAT-TV mit Musikkanal, Telefon, Mietsafe, WLAN
- Minibar (gegen Gebühr), Wasserkocher (gegen Gebühr)
- Klimaanlage (zentral gesteuert)
DOPPELZIMMER
- ca. 25 - 30 m²
- Doppelbett oder 2 Einzelbetten, Zustellbett
- Badewanne oder Dusche, WC, Föhn
- SAT-TV mit Musikkanal, Telefon, Mietsafe, WLAN
- Minibar (gegen Gebühr), Wasserkocher (gegen Gebühr)
- Klimaanlage (zentral gesteuert)
Einreisebestimmungen Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem bereits ausgestellten Kinderreisepass bis zum Ablauf dessen Gültigkeit einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Dezember 2024)
Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
* Änderungen in diesem Ausschreiben vorbehalten *
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