Villas Tao Mazo in Lajares

Villas Tao Mazo

Fuerteventura
3.7 / 62 Bewertungen
Villas Tao Mazo in Lajares
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Hotelbeschreibung
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Bewertungen

3.7/6
62% – Gut
Lage4.5
Essen & Trinken2.0
Zimmer3.5
Service4.5
Strand4.0
Pool4.0
Familienfreundlich2.5
Sport3.5
Animation3.0

Beschreibung

Villas Tao Mazo
Lage:
Diese Unterbringung liegt in Lajares, ungefähr 15 km vom Strand entfernt.

Ausstattung:
Englischsprachiges Personal steht den Gästen mit Rat und Tat zur Seite. Unterschiedliche Einrichtungen und Serviceleistungen – ein Safe, ein Rauchmelder und eine Raucherzone – gehören zum Angebot. WLAN ist in den öffentlichen Bereichen verfügbar. Im Supermarkt lassen sich Güter für den täglichen Bedarf erwerben. Ein Garten bietet zusätzlichen Raum für Entspannung und Erholung im Freien. Zum Parken ihres Autos stehen den Gästen eine Garage und ein Parkplatz (ohne Gebühr) zur Verfügung.

Unterbringung:
Von Balkon oder Terrasse aus, die zur Grundausstattung der meisten Zimmer gehören, haben die Gäste einen Bergblick. Die Zimmer verfügen über ein Queensizebett und ein Sofabett. Zustellbetten können angefordert werden. Für optimalen Komfort sorgen ein Telefon, ein TV-Gerät und WiFi (ohne Gebühr). Im Badezimmer – ausgestattet mit einer Dusche – gibt es einen Haartrockner.

Sport/Unterhaltung:
Belebende Erfrischung garantiert die Außenpoolanlage. Auch eine Terrasse mit Sonnenliegen und Sonnenschirmen ist vorhanden. Die Unterbringung bietet ein umfangreiches Outdoor-Sportprogramm mit Radfahren/Mountainbiking, Golfen, Angeln und Reiten. Freunde des Wassersports können sich bei Schnorcheln und Tauchen vergnügen. Im Wellnessbereich stehen Spa und Solarium zur Verfügung.

Verpflegung:


Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!

Einrichtungen, Service-, Animations- und Sportangebote in der Wintersaison:
In der Wintersaison (i. d. R. Anfang November bis Ende März/Mitte April) und in der Vor- und Nachsaison (April und Oktober) stehen witterungsbedingt oder aufgrund geringer Besucherzahlen einige hier aufgeführten Einrichtungen zum Teil gar nicht oder nur in beschränktem Umfang zur Verfügung. Dies gilt vor allem für Strand- und Pooleinrichtungen (Sonnenschirme und Liegen, Badestege, Pool- und Strandbars), Animations- und Sportangebote im Freien (insbesondere Wassersport). In vielen Hotels werden die Swimmingpools in den Wintermonaten gewartet bzw. komplett geleert, Wasserrutschen/Aquaparks sind nicht in Betrieb. Auch das Angebot an A-la-carte-Restaurants, Snackrestaurants und Bars kann in der Wintersaison reduziert oder die Servicezeiten können eingeschränkt sein, statt eines Buffets können die Mahlzeiten in Menüform serviert werden. Abendveranstaltungen im Freien entfallen bzw. werden in Innenräume verlegt. Miniclubs werden häufig in der Wintersaison gar nicht oder nur während Schulferienzeiten angeboten. Wenn zur Zimmerausstattung eine Klimaanlage gehört, dient diese in den Wintermonaten als Heizung.

Einreisebestimmungen Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem bereits ausgestellten Kinderreisepass bis zum Ablauf dessen Gültigkeit einreisen.

Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig. 

Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).

Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.

Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.

Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

 

(Stand: Dezember 2024)
* Änderungen in diesem Ausschreiben vorbehalten *

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