3.1 Die Preise sind aus den Prospekten bzw. Preislisten ersichtlich. Sie verstehen sich, sofern nicht etwas anderes erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken und bei Übernachtungen pro Person mit Doppelzimmer.
3.2 Für Preisänderungen ist Ziffer 6 massgebend.
3.3 Bei Abschluss des Vertrages bestimmt das Reisbüro die Höhe und die Fälligkeit der Anzahlung. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Abreise, wird der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig.
3.4 Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Abreise beim Reisebüro eintreffen.
3.5 Erfolgen die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht, kann das Reisebüro vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss Ziffern 3.6 und 3.7 sowie die Annullationskosten gemäss Ziffer 4 geltend gemacht.
3.6 Bei Buchung von Arrangements ohne Flug („Nur-Landarrangements“) oder ausschliesslicher Buchung des Hotels („Nur-Hotel-Buchungen“) kann das Reisebüro eine Buchungsgebühr in Rechnung stellen. Zudem ist das Reisebüro berechtigt, anfallende Kosten infolge einer Buchung weniger als 12 Tage vor Abreise auf den Kunden abzuwälzen.
3.7 Zusätzlich kann das Reisebüro Kosten für die Beratung und Reservation erheben, auch dann, wenn das Reisebüro nur als Vermittler auftritt. Bei der Annullation einer Vertragsleistung, bei der das Reisebüro nur als Vermittler auftritt, betragen diese Kosten im Mininum 200 CHF, maximal den Betrag, der dem Reisebüro als Kommission entgeht.